In unserer Praxis gilt die Maskenpflicht nur noch bei Infektionsymptomen (z.B. Fieber, Husten, Halsweh, Kopfweh etc.)
Bei Konsultationen im Rahmen einer Infektion (Symptome wie Fieber, Husten, Halsweh, Kopfweh etc.) ist das Tragen einer Maske für die Patienten und deren Begleitpersonen weiterhin Pflicht.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Konsultationen ohne Infektionssymptome besteht keine Maskenpflicht mehr.
Wir bitten Sie um Verständnis zum Wohle der Gesundheit aller!